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   BGH, 17.03.1983 - 1 StR 753/82   

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https://dejure.org/1983,7486
BGH, 17.03.1983 - 1 StR 753/82 (https://dejure.org/1983,7486)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1983 - 1 StR 753/82 (https://dejure.org/1983,7486)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1983 - 1 StR 753/82 (https://dejure.org/1983,7486)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Vorliegens eines minder schweren Falles des Raubes bei Verwendung einer ungeladenen Gaspistole

Papierfundstellen

  • StV 1983, 279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 1 StR 753/82
    Soweit dem Angeklagten professionelles Vorgehen angelastet wird, findet dieser Vorwurf in den Feststellungen keine Stütze; fehlende wirtschaftliche Notlage stellt in der Regel keinen zulässigen Strafschärfungsgrund dar (vgl. BGH NStZ 1981, 60; MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 21.8.1980 - 4 StR 441/80).
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80

    Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 1 StR 753/82
    Soweit dem Angeklagten professionelles Vorgehen angelastet wird, findet dieser Vorwurf in den Feststellungen keine Stütze; fehlende wirtschaftliche Notlage stellt in der Regel keinen zulässigen Strafschärfungsgrund dar (vgl. BGH NStZ 1981, 60; MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 21.8.1980 - 4 StR 441/80).
  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 441/80

    Handeln ohne wirtschaftliche Not als Strafschärfungsgrund

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 1 StR 753/82
    Soweit dem Angeklagten professionelles Vorgehen angelastet wird, findet dieser Vorwurf in den Feststellungen keine Stütze; fehlende wirtschaftliche Notlage stellt in der Regel keinen zulässigen Strafschärfungsgrund dar (vgl. BGH NStZ 1981, 60; MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 21.8.1980 - 4 StR 441/80).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 414/86

    Strafbarkeit wegen mehrerer Diebstähle sowie wegen räuberischen Diebstahls in

    Daß ein Raubtatbestand nur dann erfüllt ist, wenn die Anwendung des Zwangsmittels in der oben dargestellten Zueignungsabsicht erfolgt, ergibt sich unzweifelhaft aus dem Wortlaut des § 249 StGB und ist unbestritten (vgl. BGH StV 1983, 279; 1983, 460).
  • BGH, 16.03.1989 - 1 StR 96/89

    Umfang der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles

    Dessen bedurfte es jedoch, da sich daraus ein Indiz für die geringere kriminelle Engerie der Angeklagten ergeben konnte (BGH StV 1981, 68; 1983, 18/19; 1983, 279; 1986, 19).
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